
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
H. und H.
Dieken verbleibt auch nach Zahlung des Honorars das Urheberrecht an den
erstellten Werken, den Entwürfen,
Plänen, Modellen
und
Abbildungen.
Vervielfältigungen (auch Wiedergaben durch Massenmedien wie Zeitschriften,
Fernsehen etc.) sind nicht gestattet, es sei denn,
dass H. und H. Dieken
zustimmen und dann nur unter der
Voraussetzung, dass auffällig der
Urhebervermerk: „Création Hellmuth und
Hellgah
Dieken“ angebracht wird. Die
Zustimmung bedarf für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Form.
H. und H.
Dieken sind berechtigt, ihr Signum an den Werken anzubringen; Ort und Art der
Anbringung bestimmen
sie selbst.
Auch nach
Fertigstellung des Werkes haben H. und H. Dieken den Zutritt und das Recht,
Fotoaufnahmen für ihre
Zwecke herzustellen.
Alle
Entwürfe sind Atelier-Exemplare, bleiben im Eigentum von H. und H. Dieken oder
werden Museen auf deren
Wunsch übergeben.
Sämtliche Sendungen gehen auf Rechnung und Risiko des Empfängers.
Zahlungsbedingungen:
a) 50 % des Honorars sind bei
schriftlicher Auftragserteilung zahlbar.
b) 40 % des Honorars sind am 1.
Arbeitstag bei Arbeiten am Ort zahlbar oder inmitten der Arbeit
per Telegrafische Eilüberweisung oder in Barauszahlung.
c) 10 % des Honorars sind 2-4 Tagen
vor Beendigung der Arbeit zahlbar per Telegrafische Eilüberweisung,
LZB-Scheck (muss aber 14 Tage vorher bestellt werden) oder in Barauszahlung.
Alle von H.
und h. Dieken entworfenen und ausgeführten Arbeiten sind durch Gerichtsurteil
des Landgerichtes
München I. urheberrechtlich
geschützt.
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für alle Länder, jeweils in der Landessprache
sowie für alle früheren und
zukünftigen Auftrags- und
Geschäftsverbindungen.
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